Kassenleistung - Ablauf & Preis
Rezept vom Arzt?
Lassen Sie sich professionell von mir behandeln
Sie haben eine Heilmittelverordnung („Physio-Rezept“) vom Arzt erhalten und sind nun auf der Suche nach einer geeigneten Physiotherapiepraxis? Bei mir sind Sie genau richtig! Gerne können Sie sich hier vorab über den Ablauf informieren. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Ablauf und Preis
1.
Arztbesuch und Diagnose
Der Arzt (Hausarzt, Orthopäde, anderer Facharzt) untersucht Sie, stellt eine Diagnose (z.B. Rückenschmerzen, Bandscheibenprobleme, Sportverletzung) und entscheidet, ob Physiotherapie medizinisch sinnvoll ist. Wenn ja, stellt er eine Heilmittelverordnung („Physio-Rezept“) aus.
2.
Ausstellung der Verordnung
Auf dem Rezept steht z.B.: Diagnose/Diagnosegruppe, Art der Therapie (z.B. Krankengymnastik, manuelle Therapie, Lymphdrainage), Anzahl der Behandlungen (z.B. 6 Termine), Frequenz (z.B. 2x pro Woche), Ausstellungsdatum.
Wichtig: Das Rezept muss meist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden.
3.
Termin mit mir vereinbaren
Kontaktieren Sie mich und vereinbaren einen Termin mit mir.
Bei diesem ersten Termin bringen Sie bitte mit: Originalrezept und alle Vorbefunde, falls diese vorliegen.
Ich prüfe das Rezept, Sie unterschreiben alle notwendigen Formalien und wir besprechen den weiteren Behandlungsverlauf.
4.
Erstbefund
Bei dem ersten Termin (siehe Punkt 3) passiert zusätzlich meist auch Folgendes:
- Befragung (Anamnese)
- Beweglichkeits- und Schmerztests
- Therapieplanung
5.
Durchführung der Behandlung
Sie erscheinen zu den vereinbarten Terminen (z.B. 6x manuelle Therapie, Krankengymnastik, etc.). Typische Maßnahmen können sein: manuelle Techniken, Mobilisation, Massagen, Kinesio-Taping, Lymph-Drainage und Übungen/Trainingsübungen für zuhause.
Nach jedem Termin unterschreiben Sie zur Dokumentation, dass die Behandlung stattgefunden hat.
6.
Zuzahlung des Patienten
Sie zahlen eine Zuzahlung – es sei denn, Sie sind davon befreit. Diese besteht aus: 10 € Rezeptbegühr + 10% der Behandlungskosten. Sie zahlen diese Zuzahlung beim ersten oder zweiten Termin.
Beispiel (ungefähr): Rezeptwert 120 € – Sie zahlen 10 € + 12 € = 22 €.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts.
7.
Abrechnung mit der Kasse
Nach Abschluss der Behandlungen prüfe ich das Rezept und schicke dieses an ein Abrechnungszentrum. Dieses rechnet mit der Krankenkasse ab und die Krankenkasse zahlt dann den restlichen Betrag an mich aus.
